Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung
Sie sind für die Dauer Ihres Einsatzes automatisch bei der luxemburgischen Krankenkasse angemeldet. Warten Sie nicht auf eine Bestätigung der Kasse, Ihr Vertrag ist der Beweis für Ihre Mitgliedschaft.

Sie haben bereits in Luxemburg gearbeitet oder sind in Luxemburg ansässig: Übermitteln Sie uns Ihre Matrikelnummer der Sozialversicherung.

Sie haben noch nie in Luxemburg gearbeitet: Wir kümmern uns um Ihre Anmeldung. Schicken Sie uns eine Kopie Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises auf Vorder- und Rückseite. Die Sécurité Sociale wird Ihnen dann Ihre einmalige und lebenslang gültige Matrikelnummer mitteilen. Die Nummer beginnt immer mit Ihrem Geburtsjahr, -monat und -tag gefolgt von Ihrem Geburtsdatum.


Administration des Contributions des Impôts (Steuerverwaltung)

Seit dem 1. Januar 2022 benötigen Leiharbeitnehmer keine Steuerabzugskarte mehr.
Die Löhne unterliegen einer Pauschalbesteuerung in Höhe von 10 % des Bruttobetrags der Sozialversicherungsbeiträge.
 

Ärztliche Untersuchung

Laut Gesetz muss jede Person, die einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, eine ärztliche Untersuchung absolvieren.

Wenn Sie noch nicht an dieser Untersuchung teilgenommen haben, informieren Sie uns und wir werden einen Termin für Sie vereinbaren. Wenn Sie diese Untersuchung bereits für ein anderes Unternehmen absolviert haben, legen Sie uns bitte eine Kopie des ärztlichen Tauglichkeitszeugnisses vor.

Bemerkungen:
Haben Sie eine ärztliche Untersuchung versäumt? Ohne gültige Entschuldigung? Und ohne Absage, die 48 Stunden vor dem Termin verlangt wurde? 90 Euro werden von Ihrem Gehalt abgezogen. Sie haben trotzdem das Recht auf eine zweite Chance.
Wenn Sie auch beim zweiten Termin fehlen, werden Ihnen weitere 90 Euro abgezogen und der Arbeitsvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden §14.1 des für Leiharbeitnehmer geltenden Tarifvertrags.
 

Abwesenheit - Krankheit - Unfall

Krankheit ? Panne ? Unfall ?

Krankheit :
Informieren Sie unbedingt und vom ersten Tag an zuerst Ihr Gastunternehmen UND dann Ihre Agentur.
Ein ärztliches Attest muss unbedingt ab dem ersten Tag der Abwesenheit ausgestellt werden, und der Originalteil des Arbeitgebers der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("Avis d'arrêt de travail" in Frankreich) muss uns spätestens innerhalb von 3 Tagen zugehen. Senden Sie die Originalblätter der Bescheinigung unter Angabe Ihrer luxemburgischen Matrikelnummer an die Nationale Gesundheitskasse. Die Kosten für die Krankheitstage werden nur übernommen, wenn die Unterlagen rechtzeitig eingereicht werden.

Unfall am Arbeitsplatz:
Informieren Sie sofort Ihr Gastunternehmen und wenden Sie sich dann an Ihre PRELOR-Agentur, um das Formular für Arbeitsunfälle auszufüllen. Als Arbeitgeber sind wir dafür verantwortlich, am Tag nach dem Unfall eine Arbeitsunfallmeldung bei der Association de l'assurance Accident ("AAA") einzureichen.
 

Stundennachweis

Sie werden für die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden bezahlt. Die Stundenzettel sind die Grundlage für die Berechnung Ihres Gehalts. Die Stundennachweise müssen immer vom Gastunternehmen unterschrieben und abgestempelt werden.
 

Ihr Einkommen

Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich per Banküberweisung.
Schicken Sie uns per Post oder E-Mail an pat.jw@prelor.lu Ihr offizielles Dokument Ihrer Bank im Format IBAN mit BIC-Code.
Wir akzeptieren keine Bankauszüge, die nicht Ihren Namen enthalten.
Urlaub ist auf den Stundenzetteln einzutragen und wird zusätzlich zu Ihrem Gehalt ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt am Ende eines jeden Einsatzes anteilig für die geleisteten Stunden.
Der Restbetrag des Jahresurlaubs wird Ihnen mit der Dezemberabrechnung ausgezahlt.
Abschlagszahlungen Bis zu 70 % der in der Vorwoche geleisteten normalen Arbeitsstunden.
Sie können den Antrag beim Verwaltungsteam bis zum 20. jedes Monats stellen.

 
Nützliche Informationen :
 

Administration de l’Emploi - ADEM
10, rue Bender
L-1229 Luxembourg
Tél : (+352) 24 78 88 88
Fax : (+352) 40 61 41
E-mail : info@adem.etat.lu
www.adem.public.lu

Administration des Contributions
Bureau RTS Non-Résidents
5, rue de Hollerich,
L-2982 Luxembourg
Tél : (+352) 40 800-1
Fax : (+352) 40 800-5100
E-mail : rtsnr@co.etat.lu
www.impotsdirects.public.lu

Caisse pour l’avenir des enfants
34 Avenue de la Porte Neuve
L-2227 Luxembourg
Tél : (+352) 47 71 53-1
Fax : (+352) 47 71 53-328
www.cae.public.lu
 

 
 

CNS
125 route d’Esch
L-1471 Luxembourg
Tél : (+352) 27 57-1
Fax : (+352) 27 57-2758
www.cns.public.lu

Administration des Contributions Directes
18, rue du Fort Wedell
L-2718 Luxembourg
Tél : (+352) 40 800-1
Fax : (+352) 40 800-3300
www.impotsdirects.public.lu